2017-Roespel-mitte

Die Befristung der Wissenschaftsschranke fällt

René Röspel, zuständiger Berichterstatter:

Mit der jüngsten Reform des Urheberrechts wird die sogenannte Wissenschaftsschranke endlich entfristet. Die Wissenschaftsschranke regelt die freie Nutzung von geistigem Eigentum für Unterricht, Lehre, Wissenschaft und Forschung. Die Regelungen galten bislang nur befristet bis März 2023. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben nun auf Dauer Sicherheit im Umgang mit urheberrechtlich relevanten Daten und Erzeugnissen.

„Die Entfristung der Wissenschaftsschranke ist ein wissenschaftspolitischer Meilenstein. Über lange Jahre war die freie Nutzung von Daten und urheberrechtlich geschütztem Material in der Wissenschaft mit großer Unsicherheit behaftet. Mit der Novelle des Urheberrechts beseitigen wir diese Unsicherheit endlich und geben der Freiheit von Forschung und Lehre klar Vorfahrt.

Eine unbefristete Wissenschaftsschranke fordert die SPD-Bundestagsfraktion seit vielen Jahren. In der letzten Novelle des Urheberrechts der vorherigen Wahlperiode war es nur gegen große Widerstände möglich, überhaupt eine Wissenschaftsschranke in das Gesetz aufzunehmen und dann nur befristet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt: Die Schranke funktioniert. Sie befördert die Freiheit von Forschung und Lehre; ebenso schafft sie klare Verhältnisse für Urheberinnen und Urheber.“

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