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Wahlrechtsreform: Deutscher Bundestag beschließt Einsetzung der Reformkommission

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Abend endlich den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einsetzung einer „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“, sagt Mahmut Özdemir.

„Wieder einmal hat die Union deutlich gemacht, dass Sie an einer vernünftigen Wahlrechtsreform nur geringfügig interessiert ist. So wurde der Anfang Januar 2021 überparteilich ausgehandelte Einsetzungsantrag kurzerhand den Berichterstattern der CDU/CSU entzogen und vom Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus in Frage gestellt. Ein sehr unübliches Verfahren, das gleichzeitig die Einsetzung erheblich verzögert hat. Im Ergebnis hätten wir uns neben einer viel zügigeren Einsetzung eine zusätzliche Einbindung des Bürgerrates gewünscht und den paritätisch besetzten Vorsitz gerne an externe Sachverständige übertragen.

Wie in der im November 2020 beschlossenen Wahlrechtsreform vereinbart, kommt der Deutsche Bundestag nun seiner gesetzlichen Verpflichtung aus Paragraf 55 des Bundeswahlgesetz nach: Er beauftragt eine Reformkommission, um weitere Vorschläge für Änderungen des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie eine weitere Vergrößerung des Deutschen Bundestags über die Regelgröße von 598 Abgeordneten verhindert werden kann und wie eine gleichberechtige Repräsentanz von Frauen und Männern sichergestellt werden kann. Außerdem wird sich die Kommission mit der Frage einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie mit der Dauer der Legislaturperiode beschäftigen. Auch die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und die Bündelung von Wahlterminen werden Thema sein. Zudem sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Arbeit des Deutschen Bundestages transparenter und durch die Möglichkeiten der Digitalisierung effizienter gestaltet werden kann. Darüber hinaus soll besprochen werden, wie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger besser in die parlamentarische Arbeit einfließen können.

Der Kommission gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestages – darunter zwei Abgeordnete der SPD-Fraktion im Bundestag – und neun Sachverständige an. Außerdem sind Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.“

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