Corona-Hilfen für Airports – Bund und Länder greifen Flughäfen unter die Arme
Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich die Bundesregierung auf Hilfen für Flughäfen geeinigt. Die Hilfen sind aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag richtig und notwendig, erklären Kirsten Lühmann und Arno Klare.
„Die Flughäfen leiden unter der Covid-19-Pandemie. Die Verkehre sind an allen Plätzen nahezu zum Erliegen gekommen. In der Phase des ersten Lockdowns ab März 2020 blieben die Airports gleichwohl geöffnet, um Lieferketten nicht abbrechen zu lassen und insbesondere deutsche Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Welt nach Hause zu holen. Es ist richtig und notwendig, dass sich der Bund an den damals entstandenen sogenannten Vorhaltekosten beteiligt. Auch richtig ist es, dass sich Bund und Länder jeweils hälftig bei den Ausgleichzahlungen engagieren, weil nahezu alle Flughäfen im Besitz der Länder bzw. von Kommunen sind. Die 50:50-Kostenteilung ist somit unabdingbar, denn nur an drei Flughafengesellschaften hält der Bund eine Minderheitsbeteiligung. Das ist in Köln/Bonn der Fall, in München und in Berlin. Nur hier wäre der Bund streng genommen in der Pflicht. Der Zuschuss ist ein einmaliger und bezieht sich auf die Vorhaltekosten von März bis Juni 2020.
Die Liste der Flughäfen, denen Bund und Länder gemeinsam helfen, ist keine zufällige. Im Luftverkehrsgesetz ist die Rede von Flugplätzen, an denen der Bund ein besonderes Interesse hat. Welche das sind wurde vor Jahren in einer Verordnung, abgestimmt mit den Bundesländern, festgelegt. Dass man sich auf diese geeinte Bund-Länder-Liste bezieht, ist rechtlich stimmig.“