Der Kampf gegen Doping ist noch lange nicht gewonnen
Das deutsche Anti-Doping-Gesetz vom 10. Dezember 2015 dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport. Heute hat das Bundeskabinett den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion im Bundestag unterstützt die Forderung der Expertinnen und Experten, die sich deutlich für die Schaffung einer Kronzeugenregelung ausgesprochen haben, sagen Mahmut Özdemir und Florian Post.
„Mit dem Gesetz sollen Chancengleichheit, Fairness und Gesundheit für die Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten bedarf es weitgehender Schutzmechanismen für Hinweisgeber, die viel riskieren, wenn sie Informationen auf systemische oder systematische Doping-Strukturen offenbaren. Besonders für Athletinnen und Athleten wäre die Erweiterung einer so genannten ‚Kronzeugenregelung‘ im Anti-Doping-Gesetz wichtig, um Informationen preiszugeben.
Von einer Erweiterung des Gesetzes würde ein starkes Signal an die Bundesländer ausgehen. Wir möchten sie ermutigen, weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping zu schaffen, um den Kampf gegen Doping und für einen sauberen Sport zu intensivieren. Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping gibt es bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Sie überwachen den Handel, den Konsum und die Verabreichung von Doping-Substanzen im Breiten- und Spitzensport gleichermaßen und klagen gegebenenfalls an.“