2017-schmidt-mitte

Meilenstein beim Versorgungszuschlag für deutsche Lehrkräfte im Ausland

Nach jahrelangem Ringen wurde heute der Beschluss in der Kultusministerkonferenz gefasst, dass Lehrinnen und Lehrer an den Deutschen Auslandsschulen nicht mehr schlechter gestellt sind als die Inlandslehrkräfte. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag ist das ein richtiger und wichtiger Schritt, erklärt Ulla Schmidt.

„Wir begrüßen die Beschlussfassung der 371. Kultusministerkonferenz. Damit kann das vom Deutschen Bundestag und Auswärtigem Amt erarbeitete Konzept umgesetzt werden. Nach langen Jahren der Verhandlungen ist nun ein großer Schritt nach vorne erreicht. Wir sind froh, dass wir nun allen Ortslehrkräften, die sich im aktuellen Schuljahr 2020/21 im Ausland befinden, den Versorgungszuschlag pünktlich zum Schuljahresbeginn zusagen können – und das rückwirkend zum 1. August 2020. Angesichts der Corona-Belastungen ist das ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Lehrerinnen und Lehrer im Ausland. Der Einsatz der SPD-Fraktion im Bundestag hat sich gelohnt.

Die Kultusministerinnen und –minister haben dem Konzept und der Änderung der Verwaltungsvorschrift zugestimmt, sodass die Dienstzeit der sowohl verbeamteten als auch der tarifbeschäftigten Ortslehrkräfte im Ausland als ruhegehaltfähig anerkannt wird. In den Haushaltsberatungen der letzten Woche wurde bereits die Finanzierung des Versorgungszuschlages im Haushalt des Auswärtigen Amtes gesichert. Um juristisch und formell in Kraft zu treten müssen alle 16 Bundesländer und der Bundesaußenminister die geänderte Verwaltungsvorschrift des Auslandsschulgesetzes noch unterzeichnen. Insgesamt ein toller Erfolg, auf den die SPD-Bundestagsfraktion mit allen Beteiligten hingearbeitet hat.“

Drucken