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Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Die SPD fordert seit langem die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzah- len und in der alle abgesichert sind: abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Beamte und auch Abgeordnete. Mit der grundsätzlichen Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rente will die Koalition endlich einen entscheidenden Schritt gehen. Es ist jetzt auch der richtige Zeit- punkt, zumindest einen Grundsatzbeschluss zur Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu fassen.

Wichtige Details wie die Frage der Finanzierung der Rentenversicherungsbeiträge, die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, der Zugang zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Bestands- schutz und Übergangsregeln etc. müssen gründlich diskutiert und abgewogen werden. Deshalb sollte sich der Deutsche Bundestag dazu die notwendige Zeit nehmen. Es geht dann aber nur noch um das „Wie“ und nicht mehr um das „Ob“. Wenn wir richtigerweise solidarische Siche- rungssysteme fordern, ist es hilfreich zu zeigen, dass diese Solidarität auch für uns gilt.

Die SPD-Bundestagsfraktion sollte deshalb darauf drängen, die Altersversorgung von Abgeord- neten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung neu zu regeln. Es würde unsere politi- sche Glaubwürdigkeit stärken, wenn wir diese Forderung nicht nur regelmäßig bekräftigen, son- dern die konkrete Umsetzung jetzt aktiv angehen. Daher fordert die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion:

  • Bundestagsabgeordnete sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezo- gen werden.
  • Den Grundsatzbeschluss dazu soll der Deutsche Bundestag noch vor der nächsten Wahl fassen. Dazu sollten zeitnah Gespräche mit dem Koalitionspartner geführt werden.
  • Die Details der neuen Regelung können dann in der kommenden Wahlperiode erarbeitet werden.

Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen (.pdf)

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