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Außenwirtschaftsverordnung: „Fall Kuka“ im Medizinbereich verhindern

Am 20. Mai 2020 hat die Bundesregierung die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Das Ziel: Übernahmen von Unternehmen im Gesundheitsbereich sollen genauer geprüft werden können. Dazu werden neue Meldepflichten eingeführt. Betroffen sind Unternehmenserwerbe im Bereich Impfstoffe, Arzneimittel und medizinische Schutzausrüstung, erklären Bernd Westphal und Markus Töns.

„Spätestens seit der Corona-Krise ist klar, dass die Gesundheitsversorgung zu unserer öffentlichen Sicherheit gehört. Unternehmen, die an Impfstoffen forschen oder Beatmungsgeräte herstellen, sind systemrelevant. Deshalb muss die Bundesregierung bei Übernahmen in diesem Bereich genau hinsehen. Einen ‚Fall Kuka‘ im Medizinbereich werden wir verhindern.

Das US-amerikanische Interesse am Unternehmen Curevac, das an einem Corona-Impfstoff forscht, hat gezeigt: Gerade im Gesundheitsbereich ist Wachsamkeit geboten. Es geht nicht darum, Unternehmen von ausländischen Investitionen abzuschirmen. Vielmehr muss der Staat rechtzeitig von Übernahmen erfahren, um vorausschauend prüfen zu können. Dabei bleibt Deutschland weiterhin einer der offensten Investitionsstandorte weltweit.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die weiteren Änderungen des Außenwirtschaftsrechts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eng begleiten. Der Bundestag berät aktuell über ein Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland weiter offen für ausländische Investitionen bleibt und der Schutz unserer Gesundheitsinfrastruktur gesichert ist.“

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