Öffentlichkeitsbeteiligung während Corona-Krise sichergestellt
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit dem Planungssicherstellungsgesetz beschlossen, dass viele Planungs- und Genehmigungsverfahren und Entscheidungsverfahren auch weiterhin während der Corona-Krise mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden können, sagt Mahmut Özdemir.
„Wir gewährleisten mit dem Planungssicherstellungsgesetz, dass die Öffentlichkeit auch während der Corona-Krise beteiligt wird, wenn Unternehmen ihre Vorhaben beispielsweise nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach dem Baugesetzbuch oder auch dem Kreislaufwirtschaftsgesetz planen. Statt die Unterlagen nur zur Einsichtnahme auszulegen, ermöglichen wir künftig auch befristet auf die Krisen-zeit die Veröffentlichung im Internet, so dass die Bürgerinnen und Bürger auch auf elektronischem Weg eine Erklärung zu dem Vorhaben abgeben können. Auch Online-Konsultationen können künftig stattfinden. Unternehmen können sich dabei auch weiterhin auf den Schutz von Geheimnissen durch die Rechtsordnung verlassen.
Wir sammeln damit wichtige Erfahrungen für die weitere Digitalisierung der Bürgerbeteiligung, die wir wenn möglich auch nach der Krise weiter nutzen können. Wir wollen nach der Krise prüfen, wo die Erleichterungen des Informationszugangs in geeigneter Weise ergänzt werden können, um die barrierefreie Teilhabe weiter zu verbessern.“