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Psychotherapeutische Videosprechstunden vorübergehend gestattet

Dirk Heidenblut (SPD): „Psychisch Kranke brauchen gerade jetzt Hilfe“
 
Der Einsatz von Videosprechstunden in der psychotherapeutischen Versorgung ist während der COVID-19-Pandemie vorübergehend erlaubt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie, zeigt sich erfreut:
 
„Psychisch Kranke brauchen gerade jetzt Hilfe. Wir sollen alle zuhause bleiben und unsere zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Abstand bedeutet Fürsorge. Social Distancing ist angesagt. Das belastet aber gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen umso mehr. Ich freue mich, dass KBV und GKV-Spitzenverband unkompliziert den Weg freigemacht haben, um vorübergehend die psychotherapeutische Versorgung per Videosprechstunde sicherzustellen.“
 
Konkret sollen die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen bis zum 30.06.2020 auch per Video abgehalten werden dürfen. Zusätzlich sollen genehmigte Gruppentherapien auch in separierte Einzeltherapiesitzungen umgewandelt werden können.
 
„Das garantiert auch an dieser Stelle den notwendigen Sicherheitsabstand zu anderen Menschen. Ich bin der festen Überzeugung, dass neben der Videosprechstunde auch eine Therapie per Telefon unkompliziert möglich sein muss“, sagt der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut weiter.
 
Auch an anderer Stelle braucht die ambulante Psychotherapie während der COVID-19-Krise Unterstützung.
 
„Die Patienten bleiben aus Angst zu Hause. Keine Patienten bedeuten keine Sitzungen, die die Psychotherapeuten abrechnen können, obwohl die Therapie für viele Monate genehmigt ist. Da muss Abhilfe geschaffen werden. Psychotherapeuten sind systemrelevant und gehören unter den Corona-Schutzschild. Gesundheitsminister Spahn hat eine Lösung angekündigt. Da bleibe ich am Ball“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut (SPD) abschließend.
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