2017-Arndt-Brauer-mitte

Verbraucherschutz bei der Finanzanlagenvermittlung wird gestärkt

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Die Aufsicht über die gewerblichen Finanzanlagenvermittler soll damit effektiver und qualitativ besser werden. Damit wird der finanzielle Verbraucherschutz deutlich gestärkt, sagen Lothar Binding und Ingrid Arndt-Brauer.

„Mit dem Gesetzesentwurf soll die Aufsicht über freie Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlageberater auf die BaFin übertragen werden. Die bisher zersplitterte Struktur der Aufsicht mit unterschiedlichen Prüfzuständigkeiten unter anderem bei Industrie- und Handelskammern soll damit durch einen einheitlichen Kontrollstandard ersetzt werden, wie es etwa schon bei Kreditinstituten und Versicherungen der Fall ist.

Unser Ziel ist ein möglichst lückenloser, hoher und einheitlicher Standard im finanziellen Verbraucherschutz. Viele Menschen legen ihre Ersparnisse vertrauensvoll in die Hände von Finanzanlagevermittlern, um etwa Rücklagen fürs Alter aufzubauen. Für diese Menschen ist ein hoher Kontrollstandard deshalb unerlässlich. Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung und streben eine zügige Beratung an.“

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