Fraktion vor Ort

Organspende – Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung?

SAMSTAG, 26.10.2019
Von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bürgersaal
Rosentalstraße 56, 52159 Roetgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehr als 10.000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Es steht zweifelsfrei fest, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland erhöht werden muss. Um hier eine Verbesserung zu erzielen, trat zum 01. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen und Zusammenarbeit in der Organspende (GZSO) in Kraft.

Um die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen, hat der Deutsche Bundestag im Juni in 1. Lesung über Gesetzentwürfe beraten, deren Kernfrage lautet: Sollen die Menschen einer späteren Organspende  weiterhin aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?

Die Widerspruchsregelung sieht vor, dass jeder Bürger grundsätzlich Organspender ist, aber auch jederzeit widersprechen kann. Nach der Zustimmungslösung soll jeder Bürger weiter aktiv einer Organspende zustimmen, die Entscheidungsbereitschaft soll aber gestärkt werden.

Die Abstimmung im Bundestag wird hierzu freigestellt. Das heißt, es gibt keine einheitliche Meinung der Parteien. Jeder Abgeordnete kann für sich selbst entscheiden. Im Herbst dieses Jahres soll der Bundestag über die Neuregelung abstimmen.

Uns als Bundestagsfraktion interessiert Ihre Meinung dazu. Daher möchte ich gerne gemeinsam mit meiner Kollegin, der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Ihnen ins Gespräch kommen und die unterschiedlichen Gesetzentwürfe diskutieren.

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Claudia Moll MdB Ulla Schmidt MdB
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