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Dirk Heidenblut fordert die Umbenennung des BGB-Kommentars Palandt

Der Palandt ist der renommierteste Kommentar zum deutschen Zivilrecht. Aufgrund der NS-Vergangenheit des Namensgebers Otto Palandt fordert eine Initiative seit Jahren die Umbenennung. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Essen und Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, positioniert sich: „Ich unterstütze die Forderung der Initiative ‚Palandt umbenennen‘ ausdrücklich.“

„Ich bin meinen SPD-Fraktionskollegen Metin Hakverdi und Johannes Fechner dankbar, dass sie überfraktionell im Bundestag dafür sorgen, dass die Initiative politische Unterstützung erhält. In unserer Demokratie ist es gesellschaftlicher Konsens, Denkmäler an den Nationalsozialismus nicht zu pflegen. Nazis als Namensgeber sind vollkommen zurecht tabu! Der BGB-Kommentar Palandt muss zügig unbenannt werden. Der ursprüngliche Namensgeber Otto Palandt war eine Größe des Dritten Reiches. Der C. H. Beck Verlag lehnt eine Umbenennung bislang ab. Er täte gut daran, seine Haltung zu überdenken und den von ihm herausgegebenen Palandt schleunigst umzubenennen!“

Otto Palandt war im Dritten Reich nicht nur NSDAP-Mitglied, sondern auch Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes. Während seiner Amtszeit wurde die Rechtsprechung arisiert und Richter, Staats- und Rechtsanwälte nationalsozialistisch indoktriniert. Bis zur 10. Ausgabe war Otto Palandt Herausgeber des nach ihm benannten Zivilrechtskommentars. Der Kommentar erscheint jährlich und gibt die herrschende Lehrmeinung und die Rechtsprechung zu den einzelnen Zivilrechtsparagrafen wieder.

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