Strafverfolgung von Cybergrooming erleichtern – Missbrauch im Internet bekämpfen
Heute hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, um die Strafverfolgung von sexueller Belästigung von Kindern im Internet zu erleichtern. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Rechtsausschusses, unterstützt das Vorhaben:
„Die Digitalisierung schreitet voran und Kinder nutzen mehr digitale Dienste. Heute ist die Gefahr für Kinder höher von Fremden im Internet gezielt angesprochen zu werden mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Aus diesem Grund will die Regierungskoalition die Strafverfolgung des sogenannten Cybergroomings erleichtern.“
Im Strafgesetzbuch wird festgeschrieben, dass künftig das gezielte Ansprechen von Kindern, mit dem Ziel einen sexuellen Kontakt anzubahnen, auch dann strafbar ist, wenn der Täter irrig annimmt mit einem Kind zu sprechen. Bislang ist die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming eingeschränkt. Durch die Rechtsänderung können solche Fälle leichter zu Strafverfahren führen.
„Neben Cybergrooming macht es meiner Meinung nach aber auch Sinn sich ausführlicher mit digitalem Missbrauch im Internet zu beschäftigen. Beispielsweise als Folge des sogenannten Sexting. Nach dem Ende einer Beziehung kommt es immer wieder vor, dass vorher einvernehmlich und natürlich nur sehr privat ausgetauschte Intimfotos im Internet aus Rache veröffentlicht und dann auch weiterverbreitet werden. Auch wenn Strafrecht und Urheberrecht hier bereits eingreifen, ist es notwendig, aufgrund der gravierenden Folgen, gerade auch für Minderjährige, die Angemessenheit bisheriger rechtlicher Möglichkeiten, die Prävention und die Sensibilisierung von Polizei, Justiz und natürlich der Kinder und Jugendlichen selbst stärker anzugehen. Eine gute Initiative sind daher etwa die Medienscouts an einer Essener Schule. Sie schärfen den Blick für den richtigen Umgang mit Messengern wie WhatsApp und dem Internet. Und sie greifen zugleich Themen wie digitalen Missbrauch engagiert auf“, erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für den digitalen Verbraucherschutz, abschließend.