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Hygieneverstöße rechtssicher veröffentlichen

Der Ernährungsausschuss hat heute ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beschlossen. Darin wird mehr Klarheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen, Täuschungsversuchen, Grenzwertüberschreitungen oder verbotenen Stoffen in Lebensmitteln geschaffen. Das stärkt das Recht der Verbraucher auf Information, erklärt Ursula Schulte. 
„Unser Änderungsantrag zum LFGB ergänzt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der voraussichtlich morgen im Bundestag verabschiedet wird. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 21. März 2018. Das Gericht hatte das Recht der Verbraucher auf Information über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht grundsätzlich bestätigt, aber die Einführung einer Löschfrist für die Veröffentlichung verlangt.

Der Gesetzentwurf sieht eine Löschfrist von sechs Monaten vor. Unser Änderungsantrag stellt zusätzlich klar, dass die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen unverzüglich erfolgen muss, damit Verbraucher frühestmöglich informiert werden.

Zudem nehmen wir Forderungen des Bundesrates auf und streichen die unsinnige doppelte Untersuchung von Proben in zwei separaten akkreditierten Laboren. Da die Länder in der Regel nur über ein akkreditiertes Labor verfügen, hatte dies in der Vergangenheit zu großen Schwierigkeiten geführt.

Wir konnten eine weitere Verbesserung durch die Einführung einer Nulltoleranz für nicht zugelassene Stoffe erreichen. Hier gab es bisher eine Regelungslücke. Künftig müssen die Behörden nicht nur Grenzwertüberschreitungen veröffentlichen, sondern auch, wenn bei den Lebensmittelkontrollen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe gefunden wurden.

Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherinformation und zur Erleichterung der Veröffentlichung. Weitere Schritte zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen und zur verbraucherfreundlichen Veröffentlichung der Ergebnisse sind im Koalitionsvertrag vereinbart und müssen nun folgen.“

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