Hygieneverstöße rechtssicher veröffentlichen

Der Gesetzentwurf sieht eine Löschfrist von sechs Monaten vor. Unser Änderungsantrag stellt zusätzlich klar, dass die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen unverzüglich erfolgen muss, damit Verbraucher frühestmöglich informiert werden.
Zudem nehmen wir Forderungen des Bundesrates auf und streichen die unsinnige doppelte Untersuchung von Proben in zwei separaten akkreditierten Laboren. Da die Länder in der Regel nur über ein akkreditiertes Labor verfügen, hatte dies in der Vergangenheit zu großen Schwierigkeiten geführt.
Wir konnten eine weitere Verbesserung durch die Einführung einer Nulltoleranz für nicht zugelassene Stoffe erreichen. Hier gab es bisher eine Regelungslücke. Künftig müssen die Behörden nicht nur Grenzwertüberschreitungen veröffentlichen, sondern auch, wenn bei den Lebensmittelkontrollen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe gefunden wurden.
Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherinformation und zur Erleichterung der Veröffentlichung. Weitere Schritte zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen und zur verbraucherfreundlichen Veröffentlichung der Ergebnisse sind im Koalitionsvertrag vereinbart und müssen nun folgen.“