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Das elektronische Rezept wird auf den Weg gebracht

Im Bundeskabinett wurde heute der Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, drogenpolitischer Sprecher und Berichterstatter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens der SPD-Fraktion:

„Es ist gut, dass die Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der letzten Zeit gezogen werden. Durch mehr Kontrollen und verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesbehörden soll der Schutz der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Damit sollen Fälle wie beispielsweise das des verunreinigten Bluthochdruckmedikamentes Valsartan oder des, inzwischen verurteilten Apothekers aus Bottrop, der in seiner Apotheke Krebsarzneimittel vorsätzlich gestreckt und falsch etikettiert hatte, künftig effektiv bekämpft werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Zukunft auch elektronische Rezepte zwischen Ärzten und Apothekern ausgetauscht werden dürfen und dass Apotheken Rezepte bedienen dürfen, die offensichtlich nach einer ausschließlichen Fernbehandlung ausgestellt wurden. Das sind Fortschritte, die zu begrüßen sind. Allerdings müssen wir uns mit Fernbehandlung und Fernverschreibung noch mal grundsätzlich beschäftigen.

Darüber hinaus soll durch das GSAV die Therapie mit medizinischem Cannabis erleichtert werden. Diesen Ansatz befürworte ich ausdrücklich, da das bisherige Genehmigungsverfahren erhebliche Probleme aufwirft und dem Willen des Gesetzgebers nicht entspricht. Über den genauen Umfang der nötigen Änderungen wird sicherlich im parlamentarischen Verfahren noch zu diskutieren sein.“

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