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EU-Gerichtsurteil: Testverfahren für Euro-6d-Stickoxidgrenzwerte werden nicht angezweifelt

Das gestrige Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt die neuen Testverfahren für die Abgasnorm Euro 6d und die damit verbundenen Stickoxidgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Es wird lediglich als nichtig erklärt, dass die EU-Kommission diese Vorgaben nicht ohne die Einbindung weiterer EU-Institutionen hätte beschließen dürfen, erklären Kirsten Lühmann und Arno Klare.

„Wir erwarten, dass die Europäische Kommission nach Prüfung des Urteils innerhalb der Zweimonatsfrist Einspruch erheben wird. Dann muss der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden. Der angebliche formale Fehler ließe sich zudem in Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen heilen.

Zudem gilt eine zwölfmonatige Übergangsfrist, in der die Regeln ohne Abstriche weiterhin Anwendung finden. Damit besteht für alle Betroffenen Rechtssicherheit. Auf nationaler Ebene bleibt damit die geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Fahrverboten unberührt.

Mit dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union werden letztendlich das neue RDE-Testverfahren im Realbetrieb auf der Straße für die Abgasnorm Euro 6d und die damit verbundenen Stickoxidgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bekräftigt.“

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