2017-Kapschack-Gerdes

Qualifizierungschancengesetz: mehr Weiterbildung, verbesserter Schutz und mehr Mitbestimmung

Ralf Kapschack, MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales Michael Gerdes, MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales

„Die Digitalisierung verändert die Spielregeln unserer Arbeitswelt. Um den Anschluss zu behalten, wird es künftig immer wichtiger, vorhandenes Wissen zu sichern und Neues dazuzulernen. Dabei unterstützen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Betriebe. Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das heute im Bundestag beschlossen wurde, wird ein umfassender Zugang zu Weiterbildungsförderung geschaffen und so qualifizierte Arbeitsplätze gesichert. Das ist wichtig für den Industriestandort Deutschland insgesamt, aber auch gerade für unsere Betriebe und Menschen in NRW.

Beschäftigte, die von den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen sind, sollen künftig eine Förderung für Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten – und zwar sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt. So soll der Digitale Wandel konstruktiv und zukunftsorientiert begleitet werden. Außerdem leiten wir damit den Umbau der Bundesagentur für Arbeit ein: hin zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung. Denn es wird immer wichtiger, die Menschen mit Weiterbildung und Qualifizierung zu unterstützen bevor Arbeitslosigkeit eintritt.

Flexible Arbeitsformen nehmen weiter zu. Um gerade die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser abzusichern, die nicht ständig beschäftigt sind, wird der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung erweitert. Von dem leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld I profitieren in Zukunft z.B. Kulturschaffende. Sie zahlen derzeit oft in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommen aber kaum Arbeitslosengeld, weil sie die bisherigen Bedingungen nicht erfüllen.

Trotz aller Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung ist es möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig spürbar zu entlasten: Die Beträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 1. Januar 2019 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte.

Durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglichen wir außerdem, dass auch Flugpersonal künftig durch Betriebsräte vertreten wird. Der skandalöse Umgang des Billigfliegers Ryanair zeigt, wie notwendig dies ist.“

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