Marrakesch-Richtlinie umgesetzt – Mehr Bücher in barrierefreien Formaten!

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie beschlossen. Die EU-Richtlinie hat zum Ziel, die Zahl von Büchern in barrierefreien Formaten, wie beispielsweise Brailleschrift, zu erhöhen. Dazu sollen künftig Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung selbstständig barrierefreie Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen dürfen, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen oder eine Vergütung an den Urheber bzw. die Verwertungsgesellschaften zahlen zu müssen. Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen dürfen ebenfalls lizenzfrei barrierefreie Kopien anfertigen, müssen dazu allerdings eine angemessene Vergütung entrichten.
„Ich freue mich sehr, dass wir die Marrakesch-Richtlinie endlich umgesetzt haben. Besonders stolz bin ich darauf, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch mal deutliche Verbesserungen für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen erreichen konnten. So konnten wir beispielsweise den Kreis der berechtigten Personen erweitern. Seh- und Lesebehinderungen aufgrund von seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen zählen nun genauso dazu wie körperliche oder geistige Ursachen. Zusätzlich haben wir die Aufsicht der Blindenbibliotheken durch das Deutsche Patent- und Markenamt entschärfen können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und zuständiger Berichterstatter für das Urheberrecht.
Flankiert wurde die Verabschiedung des Gesetzes durch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der noch mal den besonderen Wert der kulturellen Teilhabe von Menschen mit einer Seh- und Lesebehinderung deutlich macht, die Arbeit der Blindenbibliotheken wertschätzt und Bund und Länder dazu auffordert, die finanzielle Förderung für ebendiese Bibliotheken zu erhöhen.
„Ebenso haben wir im Verfahren noch mal deutlich gemacht, dass bei der Vergütungstarifgestaltung die besonderen sozialen Aspekte berücksichtigt werden müssen, wie es bereits jetzt im Verwertungsgesellschaftengesetz vorgesehen ist. Insgesamt ist die Marrakesch-Richtlinie ein großer Wurf für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Sie wird dazu beitragen, dass der derzeitige Anteil von etwa 5% der Bücher in barrierefreien Formaten deutlich steigen wird“, zeigt sich der Abgeordnete Heidenblut zuversichtlich.