2017-Kapschack-mitte

Flexi-Rente: Tarifpartner nutzen kreative Möglichkeiten

Um Einbußen bei der späteren Rente zu verhindern und einen früheren Ruhestand zu ermöglichen, haben Tarifpartner in Niedersachsen einen Tarifvertrag abgeschlossen, in dem sie die Möglichkeiten des Flexi-Renten-Gesetzes kreativ nutzen, sagen Ralf Kapschack und Martin Rosemann.

„Wir freuen uns, dass die IG Metall und die zuständigen Arbeitgeberverbände die neuen Regelungen nach dem Flexi-Renten-Gesetz nutzen. In der Vereinbarung verpflichten sich die Arbeitgeber, monatlich 50 Euro als Zusatzbeitrag für Beschäftigte in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Regelung gilt auf Antrag für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr. Mit einem freiwilligen Zusatzbeitrag von mindestens 50 Euro pro Monat können auch die Beschäftigten selbst etwas für ihre Rente tun. Das Ergebnis: Die Abschläge sinken bei vorzeitigem Renteneintritt, beziehungsweise die Rente steigt bei Beschäftigung bis zum regulären Renteneintritt.

Dies zeigt: Mit dem Flexi-Renten-Gesetz ist ein guter Rahmen geschaffen worden, der von den Tarifpartnern branchen- und betriebsspezifisch ausgefüllt werden kann.“

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