Kuppel

Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen

Beschluss der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktionvom 11. Juni 2018

Seit 2004 wird auf Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben – soweit die bAV-Leistung höher als derzeit 152,25 Euro monatlich ist. Damit ist nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Die Regelung macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.

Wir wollen die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen und stärken. Sie ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Deshalb fordern wir:

  1. Für Betriebsrenten genau wie bei der gesetzlichen Rente soll künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden.
  2. Um vor allem Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, soll in einem ersten Schritt ein echter Freibetrag* anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden.

Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der zu erwartenden Mehreinnahmen der Krankenkassen durch die verbesserte Mütterrente und die Reform der Erwerbsminderungsrente wäre diese Entlastung für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner auch finanziell machbar. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass Bundessozialminister Hubertus Heil das Thema auf die Agenda der Bundesregierung setzt.

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* Zur Zeit sind Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro beitragsfrei. Sobald dieser Betrag auch nur geringfügig überschritten wird, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bei einem echten Freibetrag würden in Zukunft auch die zur Zeit geltenden 152,25 Euro komplett beitragsfrei bleiben. Nur auf den darüber hinaus gehenden Betrag würden Beiträge erhoben.

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