2017-gross-mitte

Mehr Geld für die Förderung von Arbeit

Arbeit bedeutet Teilhabe und ein eigenständiges Leben, Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb stärken wir mit dem vorgelegten Haushalt nicht nur unser Sozialstaatsprinzip, sondern die Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben, eine gute und stabile Rente sowie die Arbeitnehmer*innen in Zeiten des digitalen Wandels. 

Mit rund 140 Milliarden Euro fließen rund 41 Prozent des gesamten Bundeshausaltes in die Förderung von Arbeit, die Stabilisierung der Rente, die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Absicherung. Für 150.000 Menschen eröffnen sich durch den Sozialen Arbeitsmarkt echte Chancen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ganze 4 Milliarden Euro wollen wir bis 2022 für einen Sozialen Arbeitsmarkt als Regelinstrument bereitstellen. Das ist im Sinne der sozialen Teilhabe ein Paradigmenwechsel, für den die SPD seit vielen Jahren gekämpft hat.

Weiterhin stabilisieren wir die gesetzliche Rente. Rund 94 Milliarden Euro stehen als Bundeszuschuss an die Rentenkasse zur Verfügung. Das schafft Sicherheit und hält die Beitragssätze stabil. Damit niemand, der eine Rente bezieht, zum Sozialamt gehen muss, weil das Geld nicht zum Leben reicht, wollen wir die Grundrente einführen. Diese wird 10 Prozent über der Grundsicherung liegen. Das bedeutet für viele Menschen im Alter mehr Gerechtigkeit nach einem langen Arbeitsleben. Dazu gehören auch eine verbesserte Erwerbsminderungsrente und der Ausbau der Kindererziehungszeiten (Mütterrente). Über die Finanzierung der Mütterrente muss dabei allerdings noch einmal dringend nachgedacht werden: Wir halten perspektivisch eine ausschließliche Finanzierung aus Steuermitteln für absolut gerechtfertigt.

Neben der Förderung von Arbeit und der Prävention von Arbeitslosigkeit wollen wir insbesondere Arbeitnehmer*innen entlasten. Den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung senken wir um 0,3 Prozent.

Die Bundesagentur für Arbeit bauen wir zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung um. Dadurch und durch das Recht auf Weiterbildungsberatung, das wir einführen werden, unterstützen wir die Arbeitnehmer*innen, damit sie die Anforderungen von Arbeit 4.0 erfolgreich bewältigen.

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