EuGH-Urteil zur Umverteilung unterstreicht Gebot zur Solidarität
Der EuGH hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht bestätigt damit die Pflicht zur Solidarität. Diese Staaten dürfen nicht allein gelassen werden, erklärt Norbert Spinrath.
„Das Urteil ist zu begrüßen. Es bestätigt die Rechtmäßigkeit der Notmaßnahme vom September 2015, wegen des großen Zustroms 120.000 schutzsuchende Menschen auf andere Mitgliedstaaten zu verteilen. Kein Mitgliedstaat darf sich der Pflicht zur Solidarität entziehen. Dieses Prinzip muss nun auch grundsätzlich in der gegenwärtig beratenen Reform des Dublin-Systems Eingang finden. Die EU muss ein System zur automatischen Umverteilung von Flüchtlingen einrichten. Die EU-Kommission hat dazu geeignete Vorschläge gemacht.
Die unterlegenen Mitgliedstaaten, aber auch andere Länder, die sich de facto der Umverteilung entziehen, sollten den Streit endlich hinter sich lassen. Auch Ungarn hat scheinbar die Vorzüge europäischer Solidarität erkannt, wenn es jetzt Geld von der Europäischen Union für seine Grenzsicherungsanlagen verlangt. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Wer Unterstützung verlangt, muss sie auch anderen bieten.“