Axel Schäfer

Gründung der Europäischen Kommission

Foto: Susie Knoll

von Axel Schäfer MdB


Die Institution, die heute als Europäische Kommission bezeichnet wird, wurde 1952 als „Hohe Behörde“ der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Als Schöpfer gilt Jean Monnet, der auch der erste Präsident wurde. Für ihn sollte sie eine supranationale Behörde sein, die unabhängig von den nationalen Regierungen mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist. Die Vorstellungen wurden zwar nicht eins zu eins umgesetzt, Stück für Stück erhielt die Europäische Kommission seit ihrer Gründung jedoch immer weitere Rechte zugestanden.

Mit der Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) 1967 wurden die „Hohe Behörde“ mit der Kommission der EWG und die der EURATOM in die Kommission der europäischen Gemeinschaft“ vereinigt. Die „Hohe Behörde“ sträubte sich zuerst gegen eine Vereinigung, da die anderen Kommissionen bei weitem nicht die Rechte besaßen wie sie. Letztlich ging sie jedoch ohne irgendwelche Zugeständnisse in der „Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ auf. Zu ihrem heutigen Namen kam die Europäische Kommission erst am 1. November 1993 mit dem Vertrag von Maastricht.

Der Europäischen Kommission wird eine Vielzahl von Attributen zugesprochen: „Motor der Integration“, „Hüterin der Verträge“, „ehrliche Marklerin“ – das zeigt, dass es gar nicht so einfach ist, ihre zentrale Funktion im Gefüge der Europäischen Union eindeutig zu benennen. Tatsächlich jedoch, war die Kommission in allen Phasen der europäischen Einigungsgeschichte ein zentraler Akteur mit gestaltendem Einfluss. Von der Initiierung von politischen Vorhaben, der Aushandlung und Implementierung, bis zur Überwachung der Umsetzung reichen ihre Kompetenzen.

Drucken