Stefan_Schwartze_quadratisch

Bericht des Petitionsausschusses 2016

SPD-Bundestagsfraktion wirbt für Petitionen beim Deutschen Bundestag. Sie helfen, persönliche Probleme zu lösen und sind das einzige Instrument für Bürgerinnen und Bürger, Gesetzgebungsvorschläge direkt in das Parlament zu bringen, erklärt Stefan Schwartze.

„2016 erreichten den Deutschen Bundestag 11.236 Petitionen. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. 633 Petitionen wurden auf der Plattform veröffentlicht. Das sind 249 mehr Veröffentlichungen als im Vorjahr.

Ein Fünftel aller Petitionen fiel in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, auf dem zweiten Platz folgt das Bundesministerium des Innern mit 1.627 Eingaben. Ein Drittel der Zuschriften, 639 Petitionen, ging zum Aufenthalts- und Asylrecht ein.

Der Jahresbericht zeigt die zwei Aufgabengebiete des Petitionsausschusses. Er vermittelt bei persönlichen Anliegen zwischen Menschen und Behörden. Und er bringt öffentliche Vorschläge zur Gesetzgebung direkt in die politische Debatte hinein. Das Petitionsrecht ist das einzige Element der direkten Demokratie auf Bundesebene.

Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt für das parlamentarische Petitionsrecht. Sowohl eine persönliche Beschwerde als auch eine Idee für die Gesetzgebung unterstützen die parlamentarische Demokratie durch die direkte Beteiligung. Das Petitionsrecht muss aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion dringend weiter entwickelt werden. Es ist niederschwellig zu halten, es muss transparenter und bekannter werden.“

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