Internationaler Gedenktag für die Beseitigung von Rassendiskriminierung
von Christoph Strässer MdB
Vor 57 Jahren, am 21. März 1960, wurde in Sharpeville, Südafrika, eine friedliche Demonstration gegen ein Gesetz über die Apartheid blutig niedergeschlagen. Als Polizisten in die Menge schossen, ließen 69 Menschen ihr Leben und Hunderte wurden schwer verletzt.
Als Reaktion darauf ist der 21. März seit 1966 jährlich der Internationale Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung.
Anlässlich dieses Jahrestages soll nicht nur den Opfern der Demonstration in Sharpeville gedacht werden. Ebenso erinnern wir an unzählige Millionen Menschen, die Opfer von Rassendiskriminierung wurden und werden.
Auch in Deutschland gibt es weiterhin Bedarf, auf bestehende Ungleichheiten und auf rassistische Zurücksetzung aufmerksam zu machen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat in ihrem aktuellen Deutschland-Bericht festgestellt, dass Racial Profiling dazu führt, dass schutzbedürftige Gruppen weniger Vertrauen in Polizei und staatliche Behörde entwickeln. Mit dem Begriff Racial Profiling wird das auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierende Handeln von Beamten bezeichnet.
Der Bericht kritisiert außerdem, dass den Behörden eine Methode fehlt, die rassistisch motivierte Gewalt in Straftaten nachweisen und anzeigen kann. Grundsätzlich wird der in der Öffentlichkeit gebrauchte Begriff „Rassismus“ in vielen Fällen zu eng verstanden.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Dieser humanistische Gedanke muss Grundlage all unseres menschlichen Handelns sein. Es mag abwegig klingen, aber: diese Idee ist der Schlüssel zur Lösung unserer globalen Herausforderungen.
Die Apartheid, gegen die in Südafrika Millionen Menschen protestierten, war eine extreme, staatlich organisierte Form der Rassendiskriminierung.
Entscheidend ist jedoch, dass Rassismus schon bei jeder auf Rasse, Hautfarbe oder Abstammung beruhenden Unterscheidung, Beschränkung oder Ausschließung beginnt.
Dafür darf es in unserer Gesellschaft keinen Platz geben.
Deswegen müssen wir uns dafür einsetzen, dass es bei Personenkontrollen staatlicher Behörden kein Racial Profiling gibt. Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus muss zu diesem Zweck dringend überarbeitet werden.
Die SPD wird sich landesweit und auf Bundesebene das Ziel setzen, die öffentliche Finanzierung von Organisationen, die Rassismus befürworten, zu minimieren. Der Umstand, dass die NPD durch ihr Parteienprivileg Steuergelder bezieht, muss bald ein Ende haben.
Als SPD-Bundestagsfraktion fordern wir außerdem die längst überfällige Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren. Es ermöglicht dem Einzelnen die Beschwerde bei der Verletzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten des UN-Sozialpakts.
Seit 1994 gibt es auch in Deutschland die Internationalen Wochen gegen Rassismus. Die SPD-Landesgruppe begrüßt ausdrücklich jede in diesem Rahmen von Gemeinden, Organisationen und Schulen organisierte Veranstaltung. Der Interkulturelle Rat stellt zu diesem Zweck jedes Jahr Materialienhefte für Bildungsträger.
Die diesjährigen Internationalen Wochen finden vom 13. bis 26. März 2017 statt.
Unsere Demokratie benötigt wechselseitigen Respekt aller ihrer Mitglieder.
In zunehmend hektischen Zeiten haben wir die Pflicht, bestehende Ungleichheiten abzubauen und aufkommenden, menschendiskriminierenden Tendenzen geschlossen und fest entgegenzutreten.