Vor 25 Jahren: Vertrag über die Europäische Union (EU) wird in Maastricht unterzeichnet
Von Axel Schäfer MdB
Am 7. Februar 1991 wurde das Leitbild der „Europäischen Union“ durch die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht verwirklicht. Dieser war bis zu diesem Zeitpunkt die weitgehendste Reform der Römischen Verträge und somit ein bedeutender Schritt im Europäischen Einigungsprozess.
Die Gemeinschaft, eine bis dato hauptsächlich auf wirtschaftliche Integration ausgerichtete Union, wurde zu einer auf politischer Zusammenarbeit und Zusammenschluss beruhenden Union weiterentwickelt. Durch den neuen EU-Vertrag umfasst die Europäische Union nun auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), sowie eine Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJIP).
Doch auch intern änderten sich durch den Vertrag von Maastricht wichtige Bestimmungen: Zur Vollendung der Währungsunion wurde ein Fahrplan festgelegt. Damit war faktisch die Entscheidung für den Euro gefallen. Das Europäische Parlament (EP) erhielt von nun an substanzielle Entscheidungsrechte.
Die Weiterentwicklung der demokratischen Strukturen auf europäischer Ebene war ein großer Fortschritt. Seit nunmehr 25 Jahren muss die jeweils neu eingesetzte Kommission vom Parlament bestätigt werden. Die Abgeordneten erhalten zudem Untersuchungs- und Petitionsrechte. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Gesetzgebung wurden Mitentscheidungsverfahren für die Bereiche Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Umwelt und Verkehrsnetze geschaffen, die faktisch die gleiche Machtstellung für die Volksvertretung gegenüber dem Rat gewährleisten.
Die Ratifizierung des Vertrages von Maastricht erwies sich in den folgenden Monaten jedoch mühsamer als erwartet. In Dänemark, Irland und Frankreich wurden Referenden durchgeführt. Auch in Deutschland und Großbritannien gab es langwierige Debatten über den neuen Vertrag. Mit fast einem Jahr Verspätung konnte der Vertrag deshalb erst im November 1993 offiziell in Kraft treten.