50 Jahre VN-Menschenrechtspakte
Vor 50 Jahren, am 16. Dezember 1966, wurden die beiden ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen beschlossen: Der VN-Sozialpakt, der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festschreibt, sowie der VN-Zivilpakt, welcher bürgerliche und politische Rechte definiert. Beide stellen einen Meilenstein in der Geschichte der Vereinten Nationen und im weltweiten Kampf für Menschenrechte dar, erklärt Christoph Strässer.
„Nach einem jahrzehntelangen Prozess und starken Kontroversen zwischen Ost und West haben diese Pakte erstmals konkrete materielle Menschenrechte geregelt: Der Zivilpakt normiert dabei zum Beispiel das Recht auf Leben und persönliche Unverletzlichkeit, Freiheit und Gleichheit, der Sozialpakt das Recht auf Arbeit, den Schutz der Familie sowie das Recht auf Bildung und Kultur. Trotz langwieriger Inkraftsetzung der Pakte sind die beiden Menschenrechtspakte mittlerweile ihrer Gründungsidee, die operativen Bestimmungen der Internationalen Menschenrechtsverfassung zu formulieren, sehr nahe gekommen.
Dennoch sind die Defizite nach wie vor groß und besonders Staaten wie China und die USA sind dringend gefordert, den Zivil- beziehungsweise den Sozialpakt anzuerkennen. Auch in vielen anderen Bereichen der Welt bleiben die Pakte aufgrund von kriegerischen Konflikten und ziviler Krisen fast ganz ohne Wirkung. Hier sind auch vergleichsweise vorbildliche Staaten wie Deutschland gefordert, den weltweiten Kampf für Menschenrechte fortzusetzen und für die Einhaltung oder Ratifizierung der Menschenrechtspakte zu kämpfen.“