20 Milliarden für Länder und Kommunen
Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das haben die Ausschüsse im Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, sagt Bernhard Daldrup.
„Im Einzelnen beschließen wir damit die Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018; eine jährliche Integrationspauschale von je zwei Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder; die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2019 und die Erhöhung der sozialen Wohnungsbaumittel um je 500 Millionen Euro für 2017 und 2018.
Wir setzen damit eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um fünf Milliarden Euro jährlich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielt strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt fünf Milliarden über die Länderhaushalte fließt. Nun sind sie in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Wir werden überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten.
Außerdem fordern wir von den Ländern, ihre Kommunen an der Integrationspauschale zu beteiligen. Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag geleistet.“