Welttag der Vereinten Nationen
„Die Vereinten Nationen stehen im Dienste von 7 Milliarden Menschen – der gesamten Menschheitsfamilie – und sorgen sich um die Erde, unsere einzige Heimat“
UN- Generalsekretär Ban Ki-Moon anlässlich des Welttags der Vereinten Nationen 2015.
von Christoph Strässer MdB
Im Jahr 2015 feierten die Vereinten Nationen (VN) ihr 70-jähriges Jubiläum. Seit der Gründung verkörpert die Organisation die Hoffnung der Welt auf internationale Kooperation, Frieden und bessere Lebensverhältnisse. 1945 verabschiedeten 50 Staaten in San Francisco das Gründungsdokument, die UN-Charta, welche am 24. Oktober 1945 in Kraft trat – dem „Tag der Vereinten Nationen“. Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen. Die Tätigkeitsfelder liegen hauptsächlich bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
Trotz aller Kritik bleiben die VN ein Grundpfeiler für eine weltweite Friedenspolitik. Es gibt keine Alternative zu den VN, denen die Bedeutung eines globalen Forums und einer Brücke zur Überwindung der Spaltung der Weltgemeinschaft zukommt.
Dieses Jahr steht ein weiteres Jubiläum an. Es jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung der beiden ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen – des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sollte ein Vertragsdokument an die Seite gestellt werden, um völkerrechtliche Verbindlichkeit herzustellen. Die Begründung der Völkerrechtsverträge war ein steiniger Weg. Der Kalte Krieg war der Grund, warum es schließlich zwei getrennte Menschenrechtspakte wurden. Westliche Staaten betonten die politischen Freiheitsrechte, östliche Staaten stellten den Sozialpakt in den Vordergrund. Vor allem China und die USA sind dringend gefordert, den Zivil-, den China nicht ratifiziert hat, beziehungsweise den Sozialpakt, den die USA nicht ratifiziert haben, endlich anzuerkennen.
Wir haben noch lange keinen Punkt erreicht, an dem alle Rechte kodifiziert und umgesetzt sind. Man wird diesen Punkt nie erreichen, weil Konventionen zeithistorisch bedingt sind und dynamisch angepasst werden müssen. Menschenrechte müssen weiter entwickelt und ausgebaut werden, um besonders gefährdete Personengruppen besser zu schützen, wie es für Frauen, Kinder und für Menschen mit Behinderung sukzessive geschehen ist. In vielen Bereichen der Welt bleibt die Umsetzung der Pakte aufgrund von Krieg oder schwachen staatlichen Strukturen schwierig. Aber auch Staaten mit vergleichsweise guten menschenrechtlichen Schutzsystemen bleiben herausgefordert.
Die Pakte tragen zur weltweiten Debatte und Förderung im Sinne der VN-Ziele bei. Der Zugang zu den sozialen Grunddiensten ist für den einzelnen Menschen entsprechend dem Sozialpakt zum globalen Ziel geworden. Im September 2015 wurden mit der „Agenda 2030“ 17 nachhaltige Entwicklungsziele und 169 Unterziele durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen festgeschrieben. Sie sind im Unterschied zu den Millenniumsentwicklungszielen stark rechtebasiert. Es geht dabei um die Verankerung eines Politikverständnisses und Paradigmas, das die Übernahme von Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern verankert.
Die Agenda 2030 hat das Motto „Leave no one behind!“ Niemand soll auf der Strecke bleiben – gesellschaftlich, im internationalen, aber auch im nationalen Rahmen. Die Bundesregierung hat diese große Herausforderung angenommen. Es ist die Aufgabe der Politik und Zivilgesellschaft, gesamtgesellschaftlich an der Umsetzung des Nachhaltigkeitsparadigmas mitzuwirken.