Countdown beim Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
In diesen Tagen entscheidet sich, ob Deutschland einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte erhält, in dem menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen und ein wirksamer Monitoring-Mechanismus festgelegt sind. Für diese Entscheidung müsste jedoch das Bundesministerium für Finanzen seinen Widerstand aufgeben, erklären Frank Schwabe und Stefan Rebmann.
„Noch besteht die Chance, dass das Kabinett einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, der seinen Namen verdient. Beim morgigen Staatssekretärstreffen werden die Weichen gestellt. Zur Diskussion stehen ein ressortabgestimmter Kompromissentwurf und ein vom Bundesfinanzministerium (BMF) massiv überarbeiteter Entwurf, der den Charakter eines Aktionsplans völlig verloren hat.
Nach einem langen partizipativen Stakeholder-Prozess kommen die grundsätzlichen Einwände des Finanzministeriums in dieser Schlussphase überraschend. Sorgfaltspflichten, Prüf- und Monitoring-Mechanismen sind in der vom BMF vorgelegten verwässerten Textversion weitgehend entfallen. Damit wird die von Bundeskanzlerin Merkel initiierte G7-Abschlusserklärung von Elmau konterkariert. Dort werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nachdrücklich unterstützt, und die Privatwirtschaft wird dringend aufgerufen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass für Bundeskanzlerin Merkel die Erklärung von Elmau keine leeren Worte sind. Deshalb muss die Kanzlerin jetzt Taten folgen lassen und ein politisches Zeichen setzen. Die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion ist ihr gewiss. Das BMF muss seinen Widerstand aufgeben. Ein Scheitern des Nationalen Aktionsplans würde vielleicht die Wirtschaftsverbände freuen. Es wäre jedoch das falsche wirtschafts- und menschenrechtspolitische Signal aus Deutschland.“