Michael-Gerdes

Weiterbildung wird gestärkt

Michael-GerdesEine Stärkung der Weiterbildung ist angesichts des Fachkräftebedarfs notwendig. Mit dem Weiterbildungsstärkungsgesetz werden jetzt wichtige Fortschritte erzielt: Der Zugang von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung wird verbessert. Gleichzeitig werden Anreize für eine erfolgreiche Nachqualifizierung gesetzt. Das Gesetz wurde am 03. Februar vom Kabinett bewilligt, erklären Katja Mast und Michael Gerdes.

„Das Risiko der Arbeitslosigkeit und vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit ist für Unqualifizierte maßgeblich höher als für beruflich Qualifizierte.

Mit dem Weiterbildungsstärkungsgesetz werden wir Langzeitarbeitslosigkeit an der Wurzel packen und mehr Menschen soziale Teilhabe und Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen. Und klar ist auch: ohne Weiterbildung keine Fachkräfte.

Für Arbeitslose, die erfolgreich eine abschlussbezogene Weiterbildung machen, wird eine Prämie eingeführt. Die Weiterbildungsprämie soll Arbeitslose zum Durchhalten der Fortbildungsmaßnahme motivieren. Beim Bestehen einer Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, für eine erfolgreiche Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro.

Fehlende Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik erschweren oftmals eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, diesen aber gerne nachholen würden, erhalten zukünftig eine Förderung zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen.

Außerdem wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt, indem unter anderem die Möglichkeiten der Kofinanzierung von beruflicher Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit und Arbeitgeber ausgebaut werden.“

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