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26 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Stefan SchwartzeAm 20. November feiern wir den 26. Geburtstag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Für Stefan Schwartze eine sehr willkommene Gelegenheit, die grundlegende Bedeutung dieser Konvention für alle Kinder und Jugendlichen hervorzuheben und in den aktuellen politischen Kontext einzuordnen.

„Vor 25 Jahren ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten; sie ist die von den meisten Staaten weltweit unterzeichnete Konvention überhaupt. Im ‚Übereinkommen über die Rechte des Kindes‘ sind die zentralen, weltweit geltenden Kinderrechte aufgeführt. Darunter die besonders hervorgehobenen Rechte auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung, auf Beteiligung, auf Gleichbehandlung sowie das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Diese Rechte gelten universell, das heißt für alle Kinder.

Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen müssen diese Rechte und der Vorrang des Kindeswohls gestärkt und in den Mittelpunkt gerückt werden. Jeden Tag flüchten Menschen vor Krieg und Verfolgung nach Europa, rund ein Drittel von ihnen sind Kinder.

Wir müssen besonders auch darauf Acht geben, diese Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht nur bei uns zu empfangen und aufzunehmen sondern auch für ihr gutes und gerechtes Aufwachsen zu sorgen. Ich begrüße daher sehr die Entscheidung des Bundes, sich an den Kosten für die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit jährlich 350 Millionen Euro zu beteiligen. Auch freue ich mich, dass sich unser Einsatz für die Jugendmigrationsdienste gelohnt hat, deren wichtiges Engagement vom Bund mit acht Millionen Euro zusätzlich unterstützt wird. Die aktuelle Einrichtung der Monitoring-Stelle der VN-Kinderrechtskonvention ist in diesem Zusammenhang ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt.

Kinderrechte sind eine Selbstverständlichkeit – und gerade deswegen müssen wir alle jeden Tag dafür sorgen, dass sie nicht verletzt werden.“

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