Dirk_Wiese-e1396533382270

EU-Beschlüsse zu Strafvollzug und zur Vermeidung von Untersuchungshaft umgesetzt

Dirk_Wiese-e1396533382270Mit dem Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen werden drei EU-Rahmenbeschlüsse in deutsches Recht umgesetzt. Demnach soll künftig die Möglichkeit bestehen, eine im EU-Ausland verhängte freiheitsentziehende Sanktion zu vollstrecken, wenn ein deutscher Staatsbürger betroffen ist, der entweder seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat oder verpflichtet ist, dorthin auszureisen. Außerdem wird mit dem gestern beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nunmehr eine entsprechende Regelung zu Überwachungsmaßnahmen und zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingeführt. Eine solche Regelung existierte bislang nicht und das führte oftmals dazu, dass nur aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland Untersuchungshaft angeordnet wurde, erklärt Dirk Wiese.

„Künftig besteht die Möglichkeit im EU-Ausland verhängte Straftaten in Deutschland zu vollstrecken. Das ist eine große Erleichterung für Betroffene, da sie ihre Strafen nunmehr in gewohnter Umgebung verbüßen können. Damit stärken wir die Resozialisierung, die stets oberstes Vollzugsziel ist, denn eine Vollstreckung der Strafen in gewohnter Umgebung wirkt sich nachweislich positiv auf die Straftäter aus. Zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung der freiheitsentziehenden Sanktionen ist, dass nicht gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen wird und dass die verurteilte Person in die Übernahme der Vollstreckung einwilligt. Außerdem wird durch das ebenfalls gestern beschlossene Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen unnötige Untersuchungshaft vermeiden werden. Bislang drohte Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat beschuldigt wurden und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hatten oft allein deshalb die Untersuchungshaft.“

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