Dirk Heidenblut

Versorgung verbessern – Wartezeiten verkürzen

Copyright: Uwe Faltmeier

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Dieses Gesetz macht seinem Namen alle Ehre. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, das am 11. Juni vom Bundestag verabschiedet wurde, setzt die große Koalition eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für gesetzlich Versicherte um.

Dazu gehören die Terminservicestellen, die jetzt von den kassenärztlichen Vereinigungen einzurichten sind. Sie werden dafür Sorge tragen, dass gesetzlich Versicherte innerhalb von vier Wochen einen notwendigen Termin beim Facharzt nun auch erhalten.

Verbesserungen für die Hausarztpraxen in ländlichen Gebieten werden eine Niederlassung dort attraktiver machen und einer medizinischen Unterversorgung entgegenwirken. Zugleich erhalten die Kommunen die Möglichkeit, eigene medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzten aufzubauen.

Die gerade im Ruhrgebiet höchst problematische Situation im Bereich der Psychotherapien, wo für den Beginn einer Behandlung Wartezeiten von mehr als 6 Monaten keine Seltenheit sind, wird gleich mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen angegangen.

So wird es zum einen eine Bedarfsanpassung mit Berücksichtigung der regionalen Sozial- und Morbiditätsstruktur geben, zum anderen neue kurzfristig verfügbare Erstsprechstunden und Erleichterungen für Psychotherapeuten, die Job-Sharing-Modelle nutzen wollen oder Angestellte für ein breiteres Angebotsspektrum einstellen möchten.

Natürlich kann all das nicht sofort umgesetzt werden, bis Mitte/Ende 2016 müssen aber von der Selbstverwaltung die nötigen Maßnahmen ergriffen sein. Insgesamt wird es durch das Gesetz auch in NRW eine spürbare Verbesserung in der Gesundheitsversorgung geben. Und die meisten Maßnahmen beruhen auf Vorschlägen der SPD, die diese schon in den Koalitionsvertrag verhandelt hat.

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