Dirk Heidenblut

Den Weg für eine gerechtere Pflege ebnen

Copyright: Uwe Faltmeier

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Mit einem zielführenden und eiligen Antrag zur Änderung des Pflegegesetzes hat die große Koalition auf die Ergebnisse der Pflegestudien reagiert. „Wir sorgen mit unserem Antrag dafür, dass alle Vorarbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig angegangen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur gerechteren Berücksichtigung von Demenzerkrankungen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit“, freut sich Dirk Heidenblut, SPD-Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss.

Noch vor der Sommerpause soll ein neuer Paragraph ins Pflegegesetz eingefügt werden, der dem Spitzenverband der Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag erteilt, die Änderung der Begutachtungs-Richtlinie rechtzeitig zu beginnen. Diese Begutachtungs-Richtlinie regelt das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das sogenannte Begutachtungsverfahren.

Der Antrag ist eine wichtige Vorarbeit zur Realisierung des Versprechens der Koalition zu einer echten Reform in der Pflege. Die Definition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und leistungsrechtliche Festlegungen werden im zweiten Pflegestärkungsgesetz vorgenommen. Für Dirk Heidenblut ist klar, dass die Arbeiten daran möglichst schnell begonnen werden, damit das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten kann.

Zahlreiche Experten von Pflegeanbietern und -verbänden hatten in der Öffentlichen Anhörung am 20. Mai im Deutschen Bundestag diese Initiative der Koalition ausdrücklich begrüßt. „Für die SPD ist zentral, dass die Verbände der Selbsthilfe und die Interessevertretungen der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen an dem Verfahren beteiligt werden“, sagt der Abgeordnete.

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