3,5 Milliarden für Investitionen in finanzschwachen Kommunen
3,5 Milliarden Euro stellt der Bund finanzschwachen Kommunen für Investitionen zur Verfügung, das hat der Bundestag heute beschlossen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben die Fördermöglichkeiten noch einmal erweitert, erklärt Bernhard Daldrup.
„Von der allgemeinen Investitionsschwäche sind finanzschwache Kommunen besonders betroffen. Mit den 3,5 Milliarden Euro des Bundes können diese Kommunen in die Modernisierung ihrer Infrastruktur investieren, zum Beispiel städtebauliche Projekte verwirklichen oder die Breitbandversorgung ausbauen.
Der Bund übernimmt dabei 90 Prozent der Investitionskosten, die Kommunen sollen einen 10 Prozentigen Eigenanteil leisten. Da Investitionen in besonders klammen Kommunen selbst an diesem Anteil scheitern würden, haben die Koalitionsfraktionen die Möglichkeit geschaffen, den 10 Prozentanteil auch durch die Länder oder Vorfinanzierung abdecken zu lassen.
Auf Anregung des Bundesrates sind die Förderbereiche in einigen Punkten noch ausgeweitet worden. Die Kommunen wissen am besten, wo die Investitionen am dringendsten und sinnvollsten sind, sie sollten den größtmöglichen Spielraum haben. Allerdings setzt die Verfassung dem Bund relativ enge Grenzen, in denen er Kommunen fördern darf, weil das so genannte Kooperationsverbot dem entgegensteht.“