Finanzielle Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat 10 Millionen Euro für eine symbolische finanzielle Anerkennung der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen beschlossen, erklärt Hans-Ulrich Krüger.
„In der Zeit von 1941- 1945 sind ca. 5,3 Millionen sowjetische Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten, von denen mehr als die Hälfte unter unmenschlichen und grausamen Bedingungen durch Krankheiten, Verhungern und Ermordung ums Leben gekommen sind.
Bundespräsident Gauck sprach daher in seiner Rede zum Ende des 2. Weltkriegs in Europa vor 70 Jahren von einem der „größten Verbrechen im Zweiten Weltkrieg“. Die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen sind die zweitgrößte Gruppe von NS-Opfern nach den jüdischen Opfern. In einer Anhörung im Haushaltsausschuss schilderten alle Sachverständigen das unvorstellbare Leid, das die sowjetischen Gefangenen ertragen mussten und die Brutalität, mit der sie unter Missachtung internationalen Rechts behandelt wurden. Alle waren sich darüber einig, dass eine Anerkennung der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Unrecht gerechtfertigt und eine individuelle finanzielle Anerkennung als symbolische Wiedergutmachung geboten ist.
Die noch lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen können zeitnah einen symbolischen finanziellen Anerkennungsbeitrag für das an ihnen begangene und erlittene NS-Unrecht erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher schnell gehandelt und sich im Haushaltsausschuss für eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 10 Millionen Euro eingesetzt. Wir werden zudem zügig die noch ausstehenden Fragen in Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen klären. Den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion ist es ein persönliches Anliegen, dass das Gedenken an das Leid der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen aus dem „Erinnerungsschatten“ herauskommt, wie es Bundespräsident Gauck gefordert hat.“