Kerstin Griese_Reichstag_2013

Zahlung von Ghetto-Renten ab 1. Juni auch nach Polen möglich

Kerstin Griese_Reichstag_2013Durch ein deutsch-polnisches Abkommen können Polinnen und Polen, die in Ghettos der Nationalsozialisten unter unmenschlichen Bedingungen gearbeitet haben, ab Juni diesen Jahres Ghetto-Renten beantragen und erhalten. Das war bislang nicht möglich, erklären Kerstin Griese und Waltraud Wolff.

„Damit können jetzt auch in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftige deutsche Rentenleistungen für die Arbeit erhalten, die sie in einem Ghetto geleistet haben. Mit dieser gesetzlichen Änderung setzen wir ein Zeichen, dass wir das schwere Leid der Ghettobeschäftigten anerkennen.

Um die Auszahlung von Ghetto-Renten auch an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Beschäftigte zu ermöglichen, wurde das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland mit besonderer Eilbedürftigkeit durchgeführt.

Mit der Änderung des Ghetto-Rentengesetzes im vergangenen Jahr haben wir Verbesserungen und Vereinfachungen im Verfahren für die Betroffenen erreicht. Leider konnten zunächst aufgrund eines schon lange bestehenden deutsch-polnischen Sozialabkommens in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte keine Ghetto-Renten aus Deutschland erhalten. Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen konnte jetzt in erfreulich kurzer Zeit und in Zusammenarbeit mit den polnischen Partnern eine Änderung im Sinne der Betroffenen erreicht werden.

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“, so der volle Titel, tritt am 1. Juni in Kraft. Anträge können aber bereits jetzt an die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden, alle potenziell Berechtigten sind bereits von der Rentenversicherung angeschrieben und informiert worden.“

Drucken