Kerstin Griese

Deutsch-polnisches Abkommen ermöglicht die Auszahlung von „Ghetto-Renten“

© Deutscher Bundestag Achim Melde

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Nach der Änderung des Ghetto-Rentengesetzes im vergangenen Jahr ist nun auch die Auszahlung an Betroffene in Polen möglich. Hierfür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit Vertretern des polnischen Arbeitsministeriums ein Abkommen geschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es jetzt zu dieser Lösung für die Betroffenen gekommen ist, erklärt Kerstin Griese.

„Mit diesem Abkommen zwischen Deutschland und Polen ist es endlich möglich, Ghetto-Renten künftig auch an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeiter auszuzahlen. Das Arbeits- und Sozialministerium hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Vertretern des polnischen Arbeitsministeriums eine Regelung entwickelt, die diese Auszahlung möglich macht. Anlässlich der Debatte im Bundestag ist der polnische Unterstaatsekretär im Arbeitsministerium, Minister Marek Bucior, aus Polen angereist.

Erst im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundestag mit einer Änderung des 2002 beschlossenen Ghetto-Rentengesetzes die rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Rentenanträgen ab 1997 ermöglicht. Das gilt für Ghetto-Rentenberechtigte weltweit. Nur für in Polen lebende Ghettoarbeiterinnen und -Arbeiter war diese Möglichkeit aufgrund des deutsch-polnischen Sozialabkommens von 1975 bislang nicht möglich. Im Zuge der Gesetzesänderung ist dieses Abkommen nun gemeinsam geändert worden.

Bis jetzt sind insgesamt etwa 55.600 Anträge bewilligt worden. Für die ehemaligen Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeiter ist die Zahlung von Ghetto-Renten ab 1997 eine Frage der Gerechtigkeit, die nun auch für  in Polen lebenden Betroffenen geklärt ist. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es jetzt zu dieser Regelung gekommen ist, die den hochbetagten Betroffenen hilft.“

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