Kampmann

Vertrauensvolle Zusammenarbeit keine Einbahnstraße

KampmannMit der Weigerung der US-Finanzbehörde die Zustimmung zur Einsicht in Dokumente des SWIFT-Abkommens an EUROPOL zu geben, wird die demokratische Aufsicht unterlaufen. Europäischer Datenschutz und Datensicherheit muss auch bei einem Zugriff der USA Bestand haben, erklärt Christina Kampmann.

„Mit der Weigerung, der EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly Einsicht in Akten des SWIFT-Abkommens zu gewähren, wird ein grundlegendes Defizit in der Kontrolle über die SWIFT-Daten sichtbar. EUROPOL würde kooperieren, ist aber auf das das Einverständnis der USA angewiesen. Durch dieses de-facto Vetorecht der USA wird die demokratische Aufsicht unterlaufen. Durch die Weigerung der USA ist die EU-Ombudsfrau daran gehindert, ihrer europarechtlich festgeschriebenen Aufgabe nachzukommen. Das ist nicht hinzunehmen. Zusätzlich nähren die USA so die ohnehin vorhandene Skepsis, ob mit diesem Abkommen ein effektiver Grundrechtsschutz der europäischen Bürger wirklich gewährleistet ist. Auch das Bekanntwerden des Zugriffs des US-Geheimdienstes NSA auf die Bankdaten des SWIFT-Netzwerkes von vor zwei Jahren ist noch präsent. Vertrauensvolle Zusammenarbeit darf aber keine Einbahnstraße sein: Europäischer Datenschutz und Datensicherheit muss auch bei einem Zugriff der USA Bestand haben.

Das 2010 unterzeichnete Swift-Abkommen sollte sicherstellen, dass ein Mindestniveau an Datenschutz bei diesen sensiblen Daten gewährleistet ist, die den USA zum Zweck der Terrorismusbekämpfung zugänglich sind. Es gibt den US-Behörden Einsicht in die Bankdaten von EU-Bürgern, die Geld ins Ausland überweisen.“

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