Bernd-Daldrup

Entlastungen der Kommunen aufgrund wachsender Asylbewerberzahlen

Bernd-DaldrupMit den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz wird der Bund die Länder und Kommunen für 2015 um 33 Millionen. Euro und ab 2016 um rund 44 Millionen Euro entlasten. Angesichts der bereits im ersten Halbjahr 2014 stark angestiegenen Zahl der Asylbewerber reagiert die Bundesregierung somit auf eine drängende Herausforderung, erklärt Bernhard Daldrup.

„Das Bundesverfassungsgericht hatte die damals geltenden Geldleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht forderte, dass zukünftige Geldleistungen an Asylbewerbern das menschenwürdige Existenzminimum transparent und nachvollziehbar abbilden. Neben den sehr konkreten Verbesserungen der Leistungen für Asylbewerber werden Länder und Kommunen 2015 um 33 Millionen Euro und ab 2016 um 44 Millionen Euro jährlich entlastet, weil bestimmte Gruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln nicht mehr unter das Leistungsgesetz fallen, sondern Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen.

Zudem werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zukünftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt, wodurch die Möglichkeiten zur sozialen Integration verbessert werden. Das Gesetz ist insofern ein Schritt zu einer umfassenden Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, der die Länder und Kommunen entlastet und die Situation der Flüchtlinge verbessert.

Der durch die Gesetzesanpassung geschaffene Nothelferanspruch ist ein erster wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu verbessern. Es wird damit eine medizinische Versorgung von Leistungsberechtigten in Eilfällen gewährleistet und die Erstattung der Behandlungskosten geregelt. Insbesondere im Gesundheitsbereich sind aber weitere Veränderungen geboten, an den zeitnah gearbeitet werden muss.“

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