Eisenbahn

Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bereitstellen

© Shutterstock.com Leonid Andronov

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Auf ihrer gestrigen Sitzung hat die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion zur Revision der Regionalisier­ungs­mittel mehrere Forderungen beschlossen. Dazu erklären die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur Sebastian Hartmann und Udo Schiefner:

Die Landesgruppe der SPD-Abgeordneten im Deutschen Bun­destag hat am Montagabend einen Beschluss verabschiedet, nach dem die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs durch die so­genannten Regionalisierungsmittel sicherzustellen ist. Sebastian Hartmann und Udo Schiefner hatten gemeinsam mit ihren Kol­le­gen im Verkehrsausschuss, Andreas Rimkus, Arno Klare und Martin Dörmann, am Montag dieser Woche einen Beschluss zum Thema in ihre Landesgruppe eingebracht. Sie erinnern an die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, nach der bei „der anstehenden Revision der Regio­nali­sier­ungs­mit­tel im Jahr 2014 eine zügige Einigung mit den Ländern an­zustreben“ sei.

Sebastian HartmannInsbesondere seien „die Regionalisierungsmittel aus Sicht der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion unbedingt von der breiteren Debatte um die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zu trennen“, erklären die Abgeordneten. „Die Finanzierung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch den Bund ist nach 2019 fortzuführen. Die Mittel müssen den Ländern mit einer ver­bind­lichen Zweckbindung zugewiesen werden.“

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich Anfang Oktober in Kiel auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt. Die Abgeordneten der Landesgruppe begrüßen den dort gefassten Kompromiss als zentrale Diskussionsgrundlage neben den vom Bund angefertigten eigenen Gutachten.

Udo SchiefnerHartmann und Schiefner erinnern aber daran, dass in NRW seit Jahren Investitionen fehlen, während die Verkehrsmengen be­son­ders stark gestiegen sind. Der genaue Mehrbedarf aller Länder ist noch zu ermitteln.

Nach dem Regionalisierungsgesetz werden den Ländern jährlich Regio­na­lisierungsmittel vom Bund, insbesondere für den Schie­nen­per­sonennahverkehr zur Verfügung gestellt. Eine Revision des Regionalisierungsgesetzes sollte 2014 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 vorgenommen werden. Die Verkehrsminister der Län­der haben sich deshalb auf ihrer letzten Sitzung auf Eck­punk­te für einen Gesetzentwurf zum Regionalisierungsgesetz geeinigt. Zur Höhe, Dynamisierung und Verteilung der Regio­na­li­sier­ungs­mit­tel bestand Einstimmigkeit zwischen den Länderministern. Die Umsetzung dieses Beschlusses der Verkehrsminister bedarf jedoch auch der Unterstützung durch den Bundestag.

Die Forderungen können Sie hier als PDF herunterladen.

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