Wir machen die Künstlersozialversicherung stabil und zukunftsfest
Die heutige erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Künstlersozialversicherung. Eine verstärkte Überprüfung der Abgabepflicht wird für mehr Abgabegerechtigkeit und eine Stabilisierung des Abgabesatzes sorgen, Ralf Kapschak und Burkhard Blienert.
„Die derzeit 180.000 in der Künstlersozialkasse versicherten selbständigen KünstlerInnen und PublizistInnen können aufatmen: Mit dem Gesetzentwurf wird ihre Absicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zukunftsfest gemacht. In den vergangenen Jahren war das System der Künstlersozialkasse ins Wanken geraten, weil zahlreiche Unternehmen ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind. In der Folge war der Abgabesatz deutlich angestiegen.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist daher eine verstärkte Prüfung der Unternehmen, die Leistungen von selbständigen Kulturschaffenden in Anspruch nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung wird ihre Prüfungen erheblich ausweiten und dabei durch die Künstlersozialkasse mit ihrer besonderen Expertise im Bereich der Kulturwirtschaft unterstützt. Damit kann der Abgabesatz stabil gehalten werden.
Zudem wird die Anwendung des Künstlersozialversicherungsgesetzes erleichtert: Für Betriebe, die nur in einem geringen Umfang Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, zum Beispiel zu Werbezwecken, wird nun eine sogenannte Bagatellgrenze von 450 Euro im Kalenderjahr geschaffen. So erreichen wir für die Betriebe mehr Rechtsklarheit und –sicherheit.
Eine stabile und zukunftsfähige Künstlersozialversicherung sorgt dafür, dass sich künstlerische Kreativität und Ideenreichtum in unserer Gesellschaft entfalten können. Damit schaffen wir eine elementare Voraussetzung für kulturelle Vielfalt und eine florierende Kultur- und Kreativwirtschaft.“