Ehrmann Siegmund

ebooks und das Urheberrecht

Ehrmann Siegmund_1von Siegmund Ehrmann MdB

Heute ist Welttag des Buches und des Urheberrechts, der nicht nur zufällig mit dem Todestag von William Shakespeare zusammenfällt. Was Shakespeare nicht ahnen konnte, ist die rasante Entwicklung die das Buch in den letzten Jahren nehmen würde. So scheint das gedruckte Buch doch ein unvergänglicher Kulturträger zu sein und bis vor wenigen Jahren konnte man sich eine elektronische „Konkurrenz“ zum Buch nicht wirklich vorstellen.

Heute gibt es Geräte zum Lesen von elektronischen Büchern –  sogenannten „ebooks“ – für wenig Geld, sie sind komfortabel und wiegen sogar weniger als ein „echtes“ Buch. Aber ist das „ebook“ ein Substitut oder eine Ergänzung zum Druckwerk? Und wie schaffen wir es in dieser digitalisierten Welt nicht nur den Urhebern, sondern auch den Verlagen und den Buchhändler eine Existenzgrundlage zu sichern, die sich gegen die schier übermächtigen Online-Versandhäuser in Gefahr sehen?

Die meisten dieser Fragen, lassen sich gar nicht so ohne Weiteres beantworten. Auch die Zeit wird zeigen müssen, ob sich die Nutzer den Gegebenheiten anpassen oder doch lieber weiter zum traditionellen Werk greifen. Ohne Einschränkung können wir aber sagen, dass sich auch die Politik damit befassen muss, dass weiterhin den Urhebern und den Verlagen eine angemessene Vergütung zukommt. Ebenso wurde der Handel ja durch Instrumente wie die Buchpreisbindung bewusst geschützt. Dabei dürfen wir aber auch nicht die Nutzer vergessen: Früher wurde ein Buch gerne mal in der Familie oder an Freunde weitergegeben und am Ende noch auf dem Flohmarkt weiterverkauft. Muss es diese Freiheiten auch bei ebooks geben oder ist ein ebook einfach etwas anderes?

Grundsätzlich kann man sagen: Natürlich ist es etwas anderes. Das eine ist ein gedrucktes Werk, dass man fest in den Händen halten kann, das andere besteht irgendwie nur aus Bits und Bytes. Auf der anderen Seite sind es für die Konsumenten einfach inhaltsgleiche Kulturträger, in denen das Wort in Schriftform übermittelt wird.

Für die SPD ist klar, dass an einigen Stellen Regelungsbedarf besteht. So soll der niedrigere Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für ebooks gelten, diese steuerliche Begünstigung halten wir für eine unverzichtbare Form der indirekten Kulturförderung. Diese Forderung steht so auch im Koalitionsvertrag. Auch darf keinesfalls an der Buchpreisbindung gerüttelt werden.

Den Gebrauchtverkauf von ebooks untersagte erst im letzten Jahr das Landgericht Bielefeld, als die Verbraucherzentralen gegen die AGB eines Onlinehändlers Klage erhob, diese aber abgewiesen wurde. Das Gericht sah es als notwendig an, dass es ein „Weiterveräußerungsverbot“ für ebooks geben müsse, dies bedeutet, es muss sichergestellt werden, dass beim Verkäufer eines ebooks keine Kopie mehr zurückbleibt. In der Rechtslehre ist man sich aber auch bis heute noch nicht einig, ob der Erschöpfungsgrundsatz des Immaterialgüterrechts nicht schon bei der Erstveräußerung wirkt.

Diese Probleme ließen sich vielleicht technisch lösen, aber DRM oder andere Beschränkungen stellen im Alltag immer wieder unerfreuliche Hindernisse für die Leser dar. Gerade hier werden wir auch auf europaweite Regelungen hinwirken.

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