Andreas-Rimkus

Durchbruch bei Verhandlungen zum EEG – drohende Nachzahlungen der Bahnen aufgrund Eigenstromurteil vom Tisch

Andreas-RimkusIm Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum ökologischen Verkehrsmittel Schiene bekannt. Dies wird auch in den jetzt vereinbarten Regelungen zur EEG-Umlage deutlich. Die befürchteten Belastungen für die Schienenbahnen im Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sind weitgehend vom Tisch, erklären Kirsten Lühmann und Andreas Rimkus.

„Gute Nachrichten für den Schienenverkehr in Deutschland: Die befürchteten Belastungen für die Schienenbahnen im Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sind weitgehend vom Tisch. Das Engagement der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt.

Der Kreis der von der Ausnahmeregelung begünstigten Schienenbahnen wird von zehn Gigawattstunden auf drei Gigawattstunden (GWh) ausgeweitet. Damit werden auch kleinere Unternehmen berücksichtigt, für die die EEG-Umlage ein hoher Kostenfaktor ist.

Nunmehr müssen Schienenbahnen, die einen Jahresverbrauch über drei GWh haben, für die ersten 20 Prozent ihrer benötigten Strommenge die volle EEG-Umlage zahlen. Der übrige Verbrauch wird lediglich mit einem reduzierten Satz von 0,06 Cent belegt. Diese moderate Anhebung von ursprünglich 10 Prozent auf 20 Prozent ist angesichts des technischen Fortschritts und der daraus resultierenden Effizienzsteigerungen vertretbar.

Ein weiterer Erfolg für die Schienenbahnen in Deutschland ist die Vereinbarung, dass die drohenden Nachzahlungen für die Branche für den Eigenstromverbrauch vom Tisch sind. Bis zu einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs von 2009 wurde der Eigenstrom teilweise als nicht mit der EEG-Umlage belastet angesehen. Mittlerweile ist geklärt, dass der Bahnkraftwerkstrom in den Ausgleichsmechanismus des EEG einzubeziehen ist. Hier drohten der Branche Nachzahlungen in Millionenhöhe. Um den Schienenverkehr jedoch nicht über Gebühr zu belasten, wird auf diese Nachzahlungen im Regelfall verzichtet. Auch die von den Schienenbahnen zurückgewonne und ins Netz eingespeiste Bremsenergie ist von der EEG Umlage weiterhin befreit.

Elektromobilität findet nicht nur auf der Schiene statt, sondern auch auf unseren Straßen und zu Wasser. Bei dem Thema Eigenstrom für Schiffe und alternative Energieformen für den Individualverkehr – wie Elektrofahrzeuge als Stromspeicher oder Power-to-Gas – werden Lösungen gefunden, die neben dem EEG gegebenenfalls auch in anderen Gesetzen zu verankern sein werden.“

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